Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
23.03.2015

Balkonnutzung untersagt - Mietminderung!

Im vorliegenden Fall wurde die Nutzung eines Balkons von ca. 1,25 qm Größe bauordnungsrechtlich wegen Baufälligkeit untersagt. In einem solchen Fall ist die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch ganzjährig aufgehoben und der Mieter kann eine Minderung ansetzen. Es handelt sich ...