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23.03.2015
Balkonnutzung untersagt - Mietminderung!
Im vorliegenden Fall wurde die Nutzung eines Balkons von ca. 1,25 qm Größe bauordnungsrechtlich wegen Baufälligkeit untersagt. In einem solchen Fall ist die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch ganzjährig aufgehoben und der Mieter kann eine Minderung ansetzen. Es handelt sich ...