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02.05.2016
Balkon
Gehört ein Balkon zur Wohnung, kann dieser vom Mieter im Rahmen des gewöhnlichen Mietgebrauches frei genutzt werden. Lediglich die übliche Belästigungsgrenze ist zu beachten - die Rechte der Nachbarn oder auch des Eigentümers dürfen nicht beeinträchtigt werden. Auch darf ...