Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.05.2016

Balkon

Gehört ein Balkon zur Wohnung, kann dieser vom Mieter im Rahmen des gewöhnlichen Mietgebrauches frei genutzt werden. Lediglich die übliche Belästigungsgrenze ist zu beachten - die Rechte der Nachbarn oder auch des Eigentümers dürfen nicht beeinträchtigt werden. Auch darf ...