Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
27.09.2013

Bahnreisen: Teilweise Fahrpreiserstattung bei Verspätung wegen höherer Gewalt

Der Beförderer kann sich seiner Erstattungspflicht nicht unter Berufung auf völkerrechtliche Regeln entziehen, nach denen er im Fall höherer Gewalt von der Pflicht zum Ersatz des durch eine Verspätung entstandenen Schadens befreit ist. ...