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27.09.2013
Bahnreisen: Teilweise Fahrpreiserstattung bei Verspätung wegen höherer Gewalt
Der Beförderer kann sich seiner Erstattungspflicht nicht unter Berufung auf völkerrechtliche Regeln entziehen, nach denen er im Fall höherer Gewalt von der Pflicht zum Ersatz des durch eine Verspätung entstandenen Schadens befreit ist. ...