Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
25.03.2015

Badezimmertür und Backofentemperatur als Minderungsgründe?

Im vorliegenden Fall wollte ein findiger Mieter seine Miete mindern, weil seine Badezimmertür nicht zu verschließen und die Temperatur des Backofens nicht regulierbar waren. Die Vermieterin mochte diese Umstände nicht als Mängel ansehen, die zu einer ...