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25.03.2015
Badezimmertür und Backofentemperatur als Minderungsgründe?
Im vorliegenden Fall wollte ein findiger Mieter seine Miete mindern, weil seine Badezimmertür nicht zu verschließen und die Temperatur des Backofens nicht regulierbar waren. Die Vermieterin mochte diese Umstände nicht als Mängel ansehen, die zu einer ...