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25.10.2011
Badewanne wie Schmirgelpapier - Mietmangel!
Vorliegend beschwerte sich ein Mieter über eine unzumutbar aufgeraute Badewanne. Dieser Zustand war bereits gutachterlich bestätigt worden: die Wanne sei ungewöhnlich rau und zur vertragsgemäßen Benutzung nicht mehr geeignet. ...