Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
25.10.2011

Badewanne wie Schmirgelpapier - Mietmangel!

Vorliegend beschwerte sich ein Mieter über eine unzumutbar aufgeraute Badewanne. Dieser Zustand war bereits gutachterlich bestätigt worden: die Wanne sei ungewöhnlich rau und zur vertragsgemäßen Benutzung nicht mehr geeignet. ...