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05.03.2012
Bade- und Duschanlage nicht nutzbar - 33% Minderung!
Es liegt eine erhebliche Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit vor, wenn die einzige in der Wohnung vorhandene Bade- oder Duschanlage nicht nutzbar ist. Der Mieter kann in diesem Fall die Bruttomiete um 1/3 mindern. ...