Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
05.03.2012

Bade- und Duschanlage nicht nutzbar - 33% Minderung!

Es liegt eine erhebliche Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit vor, wenn die einzige in der Wohnung vorhandene Bade- oder Duschanlage nicht nutzbar ist. Der Mieter kann in diesem Fall die Bruttomiete um 1/3 mindern. ...