Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
06.02.2014

Bürgschaft wird erst nach Aushändigung der Originalurkunde wirksam

Im vorliegenden Fall enthielt die schriftliche Bürgschaftserklärung einer Bank die Regelung, dass die Verpflichtungen aus der Bürgschaft u.a. enden, wenn die Bürgschaftserklärung zurückgegeben wird. In diesem Fall kommt ein wirksamer Bürgschaftsvertrag in der Regel erst dann ...