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04.08.2011
Autotüren nicht plötzlich und ruckartig öffnen!
Sofern ein Verkehrsteilnehmer die linke Wagentür eines Fahrzeugs plötzlich und ruckartig um bis zu 30 cm öffnet und es hierbei zu einer Kollision mit dem fließenden Verkehr kommt, so spricht der Anscheinsbeweis für eine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung ...