Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.04.2015

Autokauf und die Haftung bei Testfahrt (Probefahrt)

Sinn und Zweck der Testfahrt ist es, etwaige Schäden am Fahrzeug festzustellen bzw. sich von der Gebrauchsfähigkeit eines Fahrzeugs zu überzeugen. Bevor der Entschluss zum endgültigen Vertragsabschluss gefasst wird, führt der potenzielle Käufer daher normalerweise eine Probefahrt durch. Als Käufer sollte man sogar auf einer Probefahrt bestehen. Fraglich ist, ...