Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
13.03.2015

Autobahn - fließender Verkehr hat Vorfahrt!

Der fließende Verkehr hat auf Autobahnen auch bei dichtem Verkehr das Vorfahrtsrecht (§ 18 III StVO). Das Reißverschluss Prinzip gem. § 7 IV StVO gilt nicht. Daher müssen von der Auffahrt auf die Autobahn einfahrende Kfz-Fahrer warten und dürfen den fließenden Verkehr ...