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13.03.2015
Autobahn - fließender Verkehr hat Vorfahrt!
Der fließende Verkehr hat auf Autobahnen auch bei dichtem Verkehr das Vorfahrtsrecht (§ 18 III StVO). Das Reißverschluss Prinzip gem. § 7 IV StVO gilt nicht. Daher müssen von der Auffahrt auf die Autobahn einfahrende Kfz-Fahrer warten und dürfen den fließenden Verkehr ...