Artikel
03.03.2014
Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei langen Getrenntleben?
Ein Teilausschluss des Versorgungsausgleichs kann gemäß § 27 VersAusglG wegen Getrenntlebens während fast der Hälfte der Ehezeit in Betracht kommen. Da eine Vorverlegung der Ehezeit nicht in Betracht kommt, bleibt auch in solchen Fällen das Ehezeitende gemäß ...