Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.03.2014

Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei langen Getrenntleben?

Ein Teilausschluss des Versorgungsausgleichs kann gemäß § 27 VersAusglG wegen Getrenntlebens während fast der Hälfte der Ehezeit in Betracht kommen. Da eine Vorverlegung der Ehezeit nicht in Betracht kommt, bleibt auch in solchen Fällen das Ehezeitende gemäß ...