Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
15.09.2016

Auslegung einer AKB-Neuwertklausel bei Neufahrzeugen

In der Klausel zur Höhe einer Neupreisentschädigung: "Der Neupreis ist der Betrag, der für den Kauf eines neuen Fahrzeugs in der Ausstattung des versicherten Fahrzeugs oder - wenn der Typ des versicherten Fahrzeugs nicht mehr hergestellt ...