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15.09.2016
Auslegung einer AKB-Neuwertklausel bei Neufahrzeugen
In der Klausel zur Höhe einer Neupreisentschädigung: "Der Neupreis ist der Betrag, der für den Kauf eines neuen Fahrzeugs in der Ausstattung des versicherten Fahrzeugs oder - wenn der Typ des versicherten Fahrzeugs nicht mehr hergestellt ...