Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.11.2014

Auslandskrankenrücktransportversicherung mit unwirksamen Klauseln

Eine Klausel bei einer Auslandskrankenrücktransportversicherung, die für den Versicherungsnehmer auch für Fälle von erheblichen Erkrankungen im Ausland nur einen Anspruch auf Kostenerstattung gegen den Versicherer vorsieht, ist unwirksam, § 307 Abs. 1 S. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 2 BGB. ...