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04.05.2015
Auskunftsanspruch des Scheinvaters über Geschlechtsleben der Mutter?
Die Mutter eines sogenannten Kuckuckskindes ist nicht verpflichtet, den Namen des leiblichen Vaters zu nennen. Es gibt keine gesetzliche Regelung hinsichtlich eines deartigen Auskunftsanspruch, um in Erfahrung zu bringen, wer als leiblicher Vater in Frage ...