Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.11.2013

Auskunftsanspruch über das Einkommen

Unterhaltsberechtigte, denen das Einkommen des Unterhaltsverpflichteten nicht bekannt ist, können von einem gesetzlichen Auskunftsanspruch Gebrauch machen. Dieser Anspruch ergibt sich bei Verwandten, die einander unterhaltspflichtig sind, aus § 1605 BGB, bei geschiedenen Eheleuten aus § 1580 BGB und bei getrennt lebenden Eheleuten aus § 1361 Abs. 4 BGB. Der Auskunftsanspruch gilt aber nicht nur für den Unterhaltsberechtigten, sondern ...