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01.11.2013
Auskunftsanspruch über das Einkommen
Unterhaltsberechtigte, denen das Einkommen des Unterhaltsverpflichteten nicht bekannt ist, können von einem gesetzlichen Auskunftsanspruch Gebrauch machen. Dieser Anspruch ergibt sich bei Verwandten, die einander unterhaltspflichtig sind, aus § 1605 BGB, bei geschiedenen Eheleuten aus § 1580 BGB und bei getrennt lebenden Eheleuten aus § 1361 Abs. 4 BGB. Der Auskunftsanspruch gilt aber nicht nur für den Unterhaltsberechtigten, sondern ...