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12.08.2014
Ausgleichszahlung bei Flugverspätungen ohne außergewöhnliche Umstände
Das Amtsgericht Hannover hat zwei Klagen wegen Flugverspätung stattgegeben. Den Klägern steht jeweils 800 € Ausgleichszahlung zu. In einem Fall war das Flugzeug von Köln/Bonn nach Fuerteventura am 4.3.2014 statt um 11.55 Uhr um 16.30 Uhr gestartet und um 20.14 Uhr, mit 3 Stunden 44 ...