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02.12.2013
Ausgleichszahlung - nur bei Ankunfts- und Abflugverspätung
Fehlt es an einer neben der relevanten Ankunftsverspätung erforderlichen Abflugverspätung, so ist der Anwendungsbereich des Art. 6 der EGVO Nr.261/04 sowie der analogen Heranziehung von Art. 7 EGVO Nr.261/04 nicht eröffnet. ...