Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.12.2013

Ausgleichszahlung - nur bei Ankunfts- und Abflugverspätung

Fehlt es an einer neben der relevanten Ankunftsverspätung erforderlichen Abflugverspätung, so ist der Anwendungsbereich des Art. 6 der EGVO Nr.261/04 sowie der analogen Heranziehung von Art. 7 EGVO Nr.261/04 nicht eröffnet. ...