Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.07.2011

Ausgleichsleistung und Verspätung wegen außergewöhnlicher Umstände

Der zeitliche bzw. logistische Aufwand zur Beseitigung eines Mangels, vor dessen Behebung offenbar aus zwingenden Sicherheitsgründen nicht gestartet werden durfte, entlastet den Luftfrachtführer nach Art. 5 Abs. 3 VO nicht. ...