Artikel
01.07.2011
Ausgleichsleistung und Verspätung wegen außergewöhnlicher Umstände
Der zeitliche bzw. logistische Aufwand zur Beseitigung eines Mangels, vor dessen Behebung offenbar aus zwingenden Sicherheitsgründen nicht gestartet werden durfte, entlastet den Luftfrachtführer nach Art. 5 Abs. 3 VO nicht. ...