Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.08.2017

Ausgleichsanspruch erfordert nicht den Antritt des verspäteten Fluges!

Damit ein Fluggast einen EU-Ausgleichsanspruch geltend machen kann, ist es nicht erforderlich, dass er einen Flug, von dem er am Flughafen erfahren hat, dass dieser erst am Folgetag durchgeführt werden kann, auch tatsächlich am Folgetag angetreten hat. ...