Artikel
24.10.2012
Ausgleichsanspruch bei erheblich verspäteten Flügen vom EuGH bestätigt
Erreichen die Fluggäste ihr Endziel drei Stunden oder mehr nach der geplanten Ankunft, können sie vom Luftfahrtunternehmen eine pauschale Ausgleichszahlung verlangen, es sei denn, die Verspätung ist auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ...