Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
24.10.2012

Ausgleichsanspruch bei erheblich verspäteten Flügen vom EuGH bestätigt

Erreichen die Fluggäste ihr Endziel drei Stunden oder mehr nach der geplanten Ankunft, können sie vom Luftfahrtunternehmen eine pauschale Ausgleichszahlung verlangen, es sei denn, die Verspätung ist auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ...