Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.09.2011

Ausgleich für Nachtarbeit - Geld, Freizeit oder beides!

Hat ein Arbeitnehmer Nachtarbeit geleistet, so muss der Arbeitgeber eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das Bruttoarbeitsentgelt gewähren. Es steht dem Arbeitgeber frei, ob er Geld zahlt, ...