Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
20.02.2017

Ausgleich einer Beamtenversorgung

Für den Ausgleich einer Beamtenversorgung ist auch im Fall des (teilweisen) Ruhens nach § 56 Abs. 1 und 3 BeamtVG grundsätzlich das ungekürzte Stammrecht des ausgleichsverpflichteten Ehegatten maßgeblich. ...