Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.02.2015

Ausgeübte Verlängerungsoption steht Minderungsrecht nicht entgegen!

Die vorbehaltlose Ausübung einer Verlängerungsoption durch den Mieter führt nicht gemäß oder entsprechend § 536 b BGB dazu, dass der Mieter für die Zukunft mit seinen Rechten aus §§ 536 (Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln), 536 a (Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels) BGB ausgeschlossen ist. ...