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02.02.2015
Ausgeübte Verlängerungsoption steht Minderungsrecht nicht entgegen!
Die vorbehaltlose Ausübung einer Verlängerungsoption durch den Mieter führt nicht gemäß oder entsprechend § 536 b BGB dazu, dass der Mieter für die Zukunft mit seinen Rechten aus §§ 536 (Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln), 536 a (Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels) BGB ausgeschlossen ist. ...