Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.10.2014

Ausfall eines Co-Piloten wegen Schneechaos

Im vorliegenden Fall war es zu einer Flugverspätung gekommen, weil der Co-Pilot das Flugzeit aufgrund von Schneechaos nicht rechtzeitig erreichte. Dies stellt i.d.R. keinen außergewöhnlichen Umstand dar, der die Airline vor einer EU-Ausgleichszahlung schützt. Es kann von einer Fluggesellschaft durchaus ...