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01.10.2014
Ausfall eines Co-Piloten wegen Schneechaos
Im vorliegenden Fall war es zu einer Flugverspätung gekommen, weil der Co-Pilot das Flugzeit aufgrund von Schneechaos nicht rechtzeitig erreichte. Dies stellt i.d.R. keinen außergewöhnlichen Umstand dar, der die Airline vor einer EU-Ausgleichszahlung schützt. Es kann von einer Fluggesellschaft durchaus ...