Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
06.08.2012

Auseinanderfallen von Jahr der Erstzulassung und Baujahr beim Gebrauchtwagenkauf

Sind das Jahr der Erstzulassung und das Baujahr eines gebrauchten Motorrads verschieden, so liegt kein Sachmangel vor. Daher kann der Käufer auch nicht wegen dieser Abweichung vom Vertrag zurücktreten. ...