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01.02.2012
Ausbildungsunterhalt
Gem. § 1610 Abs. 2 BGB umfasst der Unterhaltsbedarf eines Kindes die Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf. Dabei liegt die Betonung auf dem Wort einem. Grundsätzlich wird eine Berufsausbildung geschuldet, die der Begabung und den Fähigkeiten, ...