Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.09.2011

Aufstockungsunterhalt und Urteilsabänderung

Die Anwendung des § 36 Nr. 1 EGZPO und des darin enthaltenen Zumutbarkeitskriteriums ist auf die Fälle beschränkt, in denen sich der Abänderungsgrund aus dem Unterhaltsrechtsänderungsgesetz vom 21. Dezember 2007 ergibt. ...