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07.08.2014
Aufsichtspflichtverletzung der Mutter bei Umgang des Sohnes mit Softair-Pistole
Das OLG Oldenburg hat eine Entscheidung des Landgerichts Aurich bestätigt, mit der die Mutter eines Kindes zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 5.000 € und Ausgleich weiteren Schadensersatzes verurteilt worden ist. Vier Kinder im Alter zwischen 10 und 13 Jahren spielten am 11. August 2010 zusammen auf einem Parkplatz in der Gemeinde Friedeburg. Der Sohn der ...