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01.04.2014
Aufsichtspflicht für 6-jährigen Fahrradfahrer
Allein die Tatsache, dass ein 6 Jahre alter Junge ohne ständige Beaufsichtigung durch die Eltern den vor dem elterlichen Haus gelegenen Gehsteig mit seinem Kinderfahrrad benutzt hat, begründet keine Aufsichtspflichtverletzung. Zudem konnten die Eltern darlegen, dass ihr ...