Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.04.2014

Aufsichtspflicht für 6-jährigen Fahrradfahrer

Allein die Tatsache, dass ein 6 Jahre alter Junge ohne ständige Beaufsichtigung durch die Eltern den vor dem elterlichen Haus gelegenen Gehsteig mit seinem Kinderfahrrad benutzt hat, begründet keine Aufsichtspflichtverletzung. Zudem konnten die Eltern darlegen, dass ihr ...