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03.06.2013
Aufschiebbare stationäre Behandlung - Reisekrankenversicherung zahlt nicht!
Im vorliegenden Fall ging es um die Frage der Einstandspflicht einer Reisekrankenversicherung. Laut Sachverständigengutachten war die Erkrankung weder unerwartet noch akut. Zum einen war die Erkrankung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit absehbar. Zum anderen war ...