Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.01.2012

Aufmerksamkeiten als Arbeitslohn

Die Vergütung eines Arbeitnehmers kann auf verschiedenen Wegen erfolgen, jede Art der Entlohnung für die Bereitstellung der Arbeitskraft durch den Arbeitgeber gehört zum Arbeitslohn. Dies umfasst auch Sachleistungen, wenn diese zu einer ...