Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
16.04.2015

Aufklärungspflichten des Verkäufers über Unfallschäden

Eine arglistige Täuschung liegt nicht nur dann vor, wenn der Verkäufer bewusst falsche Angaben über die Kaufsache macht, sondern auch dann, wenn er, unbefragt oder auf Fragen des Käufers, "ins Blaue hinein" unrichtige Angaben über den Zustand der Kaufsache macht. ...