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17.03.2016
Aufklärungsobliegenheit und das Entfernen vom Unfallort
Es liegt eine Verletzung der Aufklärungspflicht bei Verlassen der Unfallstelle nach der nächtlichen Beschädigung einer Betonmauer an einer Bundesstraße vor. Der Versicherungsnehmer darf den Unfallort nicht verlassen, ohne die erforderlichen ...