Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.02.2013

Aufgabenkreis Post- und Fernmeldeangelegenheiten

Da es sich bei Post- und Fernmeldeangelegenheiten ein vom Grundgesetz ein besonders geschütztes Rechtsgut handelt, muss dieser Bereich als gesonderter Aufgabenkreis übertragen werden (§ 1896 Abs. 4 BGB). ...