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02.01.2013
Aufgabenkreis Freiheitsentziehung
Ist eine Freiheitsentziehung erforderlich, so ist diese gemäß § 1906 BGB beim Betreuungsgericht vom Betreuer zu beantragen. Eine Freiheitsentziehung hat immer dem Schutz des Einzelnen zu dienen und darf keinesfalls für die Interessen Dritter eingesetzt werden. Sie ist nur dann zulässig, ...