Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
05.01.2015

Aufgabenkreis Behördenangelegenheiten

Der Umfang dieses Aufgabenkreises ergibt sich bereits aus seinem Namen - der Betreuer ist mit allen Behördenangelegenheiten betraut. Er stellt auch Anträge bei Behörden. Es ist aber auch so, dass auch es ausdrücklich als Aufgabenkreis zu benennen, der Kontakt zu Behörden zu den Aufgaben des Betreuers zählt. ...