Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
21.01.2014

Auffahrunfall wegen vorsätzlichen Abbremsen

Der in § 152 VVG für die Enthaftung des Versicherers geforderte Vorsatz des Versicherungsnehmers muss bei einem Verkehrsunfall nicht nur das Verhalten umfassen, das die Gefahr des Verkehrsunfalls entstehen lässt, sondern auch den Verkehrsunfall als solchen. Es ist aber regelmäßig ...