Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
18.05.2015

Auffahrunfall wegen abruptem Bremsens

Bei einem typischen Auffahrunfall haftet der Auffahrende grundsätzlich allein und in voller Höhe, da der Beweis des ersten Anscheins im Allgemeinen dafür spricht, dass der Auffahrende entweder zu schnell, mit unzureichendem Sicherheitsabstand oder unaufmerksam gefahren ist. ...