Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
21.11.2013

Auffahrunfall und späteres Auffahren eines weiteren Fahrzeuges (Kettenunfall)

Bei einem Kettenauffahrunfall mit drei beteiligten Fahrzeugen trifft den Kraftfahrer des mittleren Fahrzeugs eine Mithaftung von 25%, da er für das nachfahrende Fahrzeug den Bremsweg durch den eigenen Auffahrunfall verringert hat. Hier gilt zwar auch der Beweis des ersten Anscheins gem. ...