Artikel
09.04.2015
Auffahrunfall und die Belehrungspflicht des Vernehmungsbeamten
Auch wenn bei einem Auffahrunfall bereits aufgrund der Tatsache des Auffahrens gegen den Hintermann der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit gemäß §§ 1 Abs. 2, 4, 49 Abs. 1 Nr. 1 und 4 StVO, 24 StVG bestehen kann, begründet dieser allgemeine Verdacht noch keine ...