Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
16.12.2013

Auffahrunfall mit einem Fahrstreifenwechsler

Vorliegend war es zu einem Auffahrunfall mit einem Fahrstreifenwechsler gekommen. Der Auffahrende war deutlich über der Richtgeschwindigkeit (180 km/h) gefahren. Die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit begründet aber in aller Regel keinen Verschuldensvorwurf, ...