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16.12.2013
Auffahrunfall mit einem Fahrstreifenwechsler
Vorliegend war es zu einem Auffahrunfall mit einem Fahrstreifenwechsler gekommen. Der Auffahrende war deutlich über der Richtgeschwindigkeit (180 km/h) gefahren. Die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit begründet aber in aller Regel keinen Verschuldensvorwurf, ...