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02.12.2011
Auffahrunfall - Kein Anscheinsbeweis bei Fahrstreifenwechsels des Vordermannes!
Ist es zu einem Auffahrunfall gekommen, so kann der Auffahrende den gegen ihn sprechenden Anscheinsbeweis dadurch widerlegen, dass er darlegt, dass der Vordermann vor der Kollision einen Fahrstreifenwechsel durchgeführt hat. ...