Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.12.2011

Auffahrunfall - Kein Anscheinsbeweis bei Fahrstreifenwechsels des Vordermannes!

Ist es zu einem Auffahrunfall gekommen, so kann der Auffahrende den gegen ihn sprechenden Anscheinsbeweis dadurch widerlegen, dass er darlegt, dass der Vordermann vor der Kollision einen Fahrstreifenwechsel durchgeführt hat. ...