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01.08.2011
Auf welche Zeitdauer wird entzogen?
Gem. § 69a StGB wird mit der Entziehung der Fahrerlaubnis auf die Dauer von 6 Monaten bis zu 5 Jahren ausgesprochen. Während dieser Zeit darf die Verwaltungsbehörde dem Verurteilten keine neue Fahrerlaubnis erteilen. ...