Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.08.2011

Auf welche Zeitdauer wird entzogen?

Gem. § 69a StGB wird mit der Entziehung der Fahrerlaubnis auf die Dauer von 6 Monaten bis zu 5 Jahren ausgesprochen. Während dieser Zeit darf die Verwaltungsbehörde dem Verurteilten keine neue Fahrerlaubnis erteilen. ...