Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
07.10.2011

Auf absehbare Eigenbedarfskündigung muss der Vermieter hinweisen!

Sofern bereits bei Abschluss des Mietverhältnisses die Absicht des Vermieters besteht, in Kürze mit der Lebensgefährtin die Wohnung zu beziehen, so ist der Vermieter verpflichtet, den Mieter darauf hinzuweisen, dass in absehbarer ...