Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
24.02.2016

Auf Tiefgaragenstellplätzen haben Fahrräder nichts zu suchen!

Im vorliegenden Fall wurden in der Teilungserklärung die Flächen als „Tiefgaragenstellplatz“ bezeichnet. Dies ist nach dem Wortlaut und nächstliegendem Sinn dahingehend zu verstehen, dass diese Flächen als Abstellplatz für Kraftfahrzeuge dienen sollen. ...