Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
04.10.2011

Auf Kaution kann auch nach dem Verkauf noch zurückgegriffen werden!

Ein Vermieter kann eine Kaution auch dann noch zur Deckung seiner rechtskräftig festgestellten Forderung verwerten, wenn er das Mietobjekt bereits veräußert und übereignet hat, sofern sich die Kaution noch in seinem Vermögen befindet. ...