Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
17.02.2014

Auch streamen kann ein Urheberrechtsverstoß sein!

Wird urheberrechtswidriger bzw. illegaler Content (hier: Filme) über das Internet gestreamt, so liegt ein Verstoß gegen § 16 UrhG vor. Das Verhalten ist somit strafbar. Konkret ging es um die Seite kino.to, die nach Ansicht des Gerichts somit die gemeinschaftliche, gewerbsmäßige, unerlaubte ...