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17.02.2014
Auch streamen kann ein Urheberrechtsverstoß sein!
Wird urheberrechtswidriger bzw. illegaler Content (hier: Filme) über das Internet gestreamt, so liegt ein Verstoß gegen § 16 UrhG vor. Das Verhalten ist somit strafbar. Konkret ging es um die Seite kino.to, die nach Ansicht des Gerichts somit die gemeinschaftliche, gewerbsmäßige, unerlaubte ...