Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.05.2013

Auch nach Upgrade ist der Veranstalter in der Schadensersatzpflicht!

Ein Zimmer-Upgrade befreite den Reiseveranstalter nicht von seiner Schadensersatzpflicht. Im vorliegenden Fall hatten die Reisenden während ihres Maledivenaufenthaltes ein Upgrade auf die Präsidentensuite erhalten. In der Suite löste sich eine Granitplatte des Marmorbades ...