Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.09.2011

Auch nach 52 Jahren keine Umbettung eines beerdigten Toten

Nur unter besonderen Umständen kann eine Umbettung eines beerdigten Toten in Erwägung gezogen werden. Üblicherweise betrifft dies den Fall, dass Bestattungsart und –ort nicht dem Willen des Verstorbenen entsprechen. Schwierig wird ...