Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.08.2011

Auch mit entzogenen Führerschein darf Fahrrad gefahren werden!

Nur weil ein Betroffener beim Führen eines Kraftfahrzeugs unter Alkoholeinfluss aufgefallen ist und ihm deshalb der Führerschein entzogen wurde, kann dem Verkehrsteilnehmer nicht das Fahrradfahren verboten werden. Zweifel an der Eignung, zwischen dem Fahren eines Fahrzeugs ...